Seit 1. Januar ist die nächste Stufe der CO₂-Abgabe wirksam. Der Preis pro Tonne steigt damit von 45 auf 55 Euro ohne Mehrwertsteuer. Und das sorgt für einen höheren Spritpreis: je etwa 3 Cent mehr für den Liter Benzin oder Diesel.
Ebenfalls seit 1. Januar dürfen nur noch Motorräder erstmalig zugelassen werden, die der Euro-Norm 5+ entsprechen. Allerdings ist es möglich, für kleine Fahrzeugbestände Ausnahmen zu beantragen.
Seit 19. Januar sind Papier-Führerscheine endgültig passé, jedenfalls für alle, de nach 1953 geboren sind. Davor geborene müssen ihren Lappen erst bis 19. Januar 2033 tauschen.
Also lieber früher als später zur zuständigen Führerscheinstelle gehen und einen Umtauschantrag ausfüllen. Wer mit Pkw oder Motorrad ohne Kartenführerschein erwischt wird, riskiert zwar nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (bei Lkw- und Bus-Führerscheinen ist das eine Straftat). Trotzdem kann es spätestens dann unangenehm werden, wenn im nächsten Auslandsurlaub ohne Karte kein Mietwagen mehr angemietet werden kann.
Noch nicht bekannt ist, wann genau die geplanten Änderungen zur Straftat Unfallflucht in Kraft treten sollen. Dank denen soll es in Zukunft strafmilderndes Verhalten oder sogar Straffreiheit ermöglicht werden. Unter anderem soll ein Unfallverursacher nicht mehr längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen. Die entsprechenden Angaben sollen dann auch bei einer Polizeiinspektion oder digital bei einer (allerdings noch nicht existierenden) Meldestelle hinterlassen werden können. Das gilt freilich nur, wenn lediglich Sachschäden entstanden sind.
Neu ab 19. Juni für Wohnwagen und Wohnmobile: Wenn dort eine Flüssiggasanlage eingebaut ist, muss diese alle zwei Jahre verpflichtend von einem Sachverständigen überprüft werden. Bei Neuzulassung ist dieser Check vor der ersten Inbetriebnahme Pflicht.