Motorisiertes Fahrrad, bei dem die Höchstgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h und die Größe des Hubraums nicht größer als 50 ccm betragen darf.
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.
Jeder, der einen Führerschein egal welcher Klasse besitzt, darf automatisch Mofa fahren.
Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung Mofa fahren, sondern brauchen nur ein Ausweisdokument, um sein Alter nachweisen zu können.
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Eingeschlossene Klasse: AM (Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor.
Bis Vollendung des 16. Lebensjahres gilt die Fahrerlaubnis für die Klasse AM nur im Inland (Schlüsselzahl 195 im Führerschein).)
Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen unter folgenden Voraussetzungen:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.
Auch für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17" (BF17).
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Nur Fahrerschulung benötigt.
Eintrag für Führerscheinbesitzer, die während der Ausbildung für die Fürherscheinklasse B mit Automatikfahrzeug eine Zusatzausbilung und -prüfung mit einem Fahrzeug für Handschaltung absolviert haben.
Bitte zu beachten: Bei der Erweiterung der B-Fahrerlaubnis mit Schlüsselklasse B197 auf aufbauende Klassen (BE, C1 oder andere) gilt für diese eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfungen für die aufbauenden Klassen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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